SecuSys GmbH

AGB

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen unabhängig davon, ob die Verträge mündlich, schriftlich oder über das Internet abgeschlossen worden sind. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Angebote und Aufträge

Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist der Kunde vier Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt, wir eine Bestellbestätigung per Internet übersandt haben oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns, wenn wir keinen Auftrag erhalten, auf Verlangen zurückzusenden.

3. Preise und Zahlungen

Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie gelten ab unserem Lager ausschließlich Verpackung. Tritt ein Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne hierzu gemäß § 4 HGB dieser Bedingungen berechtigt zu sein, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe von 10% des Nettoauftragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.

Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen netto nach Rechnungsstellung zahlbar. Bei Aufträgen, deren Rechnungswert 15.000,00 € übersteigt erfolgt folgende Rechnungsteilung:

  • Zu 30% bei Auftragserteilung
  • Zu 60% bei Lieferung
  • Zu 10% bei Übergabe der Anlage an den Kunden

Bei Zielüberschreitung können wir ab o.g. Fälligkeitsdatum bankübliche Zinsen von mindestens 4,5% über dem Bundesdiskontsatz und Spesen berechnen, außerdem sind wir zur Zurückhaltung unserer Lieferungen, und zwar auch aus anderen Aufträgen und zur Einstellung unserer Installationsarbeiten berechtigt.

Diskontfähige Wechsel nehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung und unter Berechnung der anfallenden Spesen und Kosten in Zahlung.

Unsere Forderung erlischt bei Scheck- oder Wechselzahlung erst mit der Einlösung der übergebenen Schecks oder Wechsel.

Der Auftraggeber kann uns gegenüber nur dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht ausüben, wenn seine diesbezüglichen Ansprüche von uns nicht bestritten sind oder darüber ein rechtskräftiger Titel gegen uns vorliegt.

Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir nach Mahnung berechtigt, von weiteren Verträgen mit dem Käufer ganz oder teilweise zurückzutreten. Zum Inkasso sind nur Personen mit von uns ausgestellter schriftlicher Inkasso-Vollmacht berechtigt.

4. Lieferung

Von uns genannte Lieferzeit sind stets annähernd und unverbindlich, jeglicher Schadenersatz oder sonstige Ansprüche aus einem etwaigen Liefervertrag sind auch nach erfolgter Fristsetzung ausgeschlossen. Bei Aufträgen größeren Umfangs sind wir auch zu Teillieferungen berechtigt.

Behinderung durch höhere Gewalt oder durch Betriebsstörungen (Streik, Aussperrung, Transportschwierigkeiten, Nichteinhaltung der Liefertermine von Vorlieferanten oder dgl.) bei uns oder unseren Vorlieferanten berechtigen uns zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit und bei längerer Behinderung zum Rücktritt vom Vertrag. In anderen Fällen der Nichteinhaltung der Lieferzeit ist der Auftraggeber zum Vertragsrücktritt nur dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, und wir diese aus von uns zu vertretenden Gründen nicht eingehalten haben.

5. Eigentumsvorbehalt

Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.

Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben in unserem Eigentum. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit uns über den Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.

6. Gewährleistung

Änderung in der Ausführung und/oder der äußeren Ausstattung unserer Erzeugnisse, die die Leistung nicht mindern, bleiben vorbehalten und stellen keinen Sachmangel dar. Der Auftraggeber hat für Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Ware und wegen Sachmangel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate. Für Werk- und Wartungsverträge gelten auf erneuerte Teile eine Frist von 12 Monaten. Erweiterte Herstellergewährleistungen werden dadurch nicht berührt. Der Kunde hat die durch Ein- und Rücksendung bedingten Transportkosten einschließlich Nebenkosten zu tragen.

Das Auftreten von Mängeln, die Mängelrüge, der Austausch von Anlagenteilen sowie die Behebung von Mängel hemmen nicht den Ablauf der Gewährleistungsfristen und setzt auch keine neuen Gewährleistungsfristen in Lauf.

Sachmängel durch gewöhnlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, Missachtung der Bedienungsanweisung, technische Änderungen an unseren Lieferungen und Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritter sowie infolge von Reparaturen, die ohne unser Einverständnis von anderen vorgenommen werden, schließen unsere Gewährleistung aus. Bei begründeter Mängelrüge sind wir unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Käufers zur Behebung des Mangels, zur Ersatz- oder Nachlieferung nach unserer Wahl berechtigt. Hierzu ist uns eine unter Berücksichtigung der Lieferzeiten in der Elektroindustrie angemessene Frist zu gewähren.

Weitergehende Ansprüche auf Wandlung oder Minderung kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn wir trotz schriftlicher Anmahnung begründete Sachmängel innerhalb einer angemessenen Frist nicht behoben haben.

7. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere Unmöglichkeit der Lieferung, wegen Verzug des Verkäufers, wegen positiver Vertragsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Soweit wir aufgrund fahrlässigen Verhaltens zum Schadenersatz verpflichtet sind, beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war.

8. Software

Bei der durch uns gelieferte oder eingesetzte Software gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Weitere Ansprüche an uns sind ausgeschlossen.

9. Sonstiges

Die Rechte des Auftraggebers aus der Geschäftsverbindung mit uns sind nicht übertragbar. Die Unwirksamkeit einer Klausel dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma SecuSys GmbH. Für unsere Geschäftsbedingungen gilt deutsches Recht.